Deutsch-italienischer Rechtsverkehr
Kauf einer Maschine in Italien, Abschluss eines Vertrags mit einem italienischen Handelsvertreter, Gründung einer Niederlassung in Italien - im vereinten Europa haben die Grenzen an Bedeutung verloren, und die internationalen Geschäftsbeziehungen sind Normalität geworden. Ich habe mich seit Jahren auf den deutsch-italienischen Rechtsverkehr spezialisiert und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zweisprachigkeit und Kenntnis beider nationaler Mentalitäten sind dabei eine Selbstverständlichkeit.
Überblick: Was Ihnen die Kanzlei Martin bietet
- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs
- Kompetente Beratung und Vertretung gegenüber Ihren Geschäftspartnern, vor Behörden und Gerichten
- Zeitnahe Information über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens
- Periodische Kostenabrechnung und damit transparente Kostenentwicklung
Erfahren Sie auch mehr zu den Rechtsgebieten, die meine Tätigkeitsschwerpunkte ausmachen.